Hier finden Sie die aktuellen Mendungen
Momentan gibt es leider wieder große Probleme beim Einloggen in den Schulmanager. Das Entwicklungsteam ist informiert!
Bayern geht aufgrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in einen verlängerten Lockdown: Der Ministerrat hat damit einhergehend entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht stattfindet.
Für die Grundschule wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, schreiben Sie uns bitte bis spätestens Freitag, 08.01.2021, eine Nachricht über den Schulmanager oder per Mail an gs.klettham@freenet.de. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind nicht selbst betreuen können.
Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens muss damit gerechnet werden, dass der Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien nicht im reinen Präsenzunterricht startet. Weitere Informationen werden wir voraussichtlich in der 1. Kalenderwoche des Jahres 2021 bekommen.
Leider können wir im Moment noch nicht sagen, wie es nach den Weihnachtsferien mit dem Schulbetrieb weitergeht. Sobald wir Informationen über den weiteren Verlauf haben, werden wir Sie an dieser Stelle wie gewohnt informieren.
Bitte beachten Sie den aktuellen Elternbrief unseres Kultusministers Prof. Dr. Michael Piazolo.
Ab Mittwoch, 16.12.2020, findet an sämtlichen Schulen in Bayern kein Unterricht mehr in der Schule statt.
Von Mittwoch bis Freitag findet verbindlich Distanzunterricht statt. Beim Zeitraum bis zum Wochenende handelt es sich somit nicht um verlängerte Weihnachtsferien.
Am Dienstag, 15.12.2020, findet der Unterricht nach Stundenplan statt.
Vom 16. bis 22. Dezember 2020 findet eine Notbetreuung nach Stundenplan statt.
Bitte bedenken sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Wann und unter welchen Voraussetzungen darf mein Kind wieder in die Schule, wenn es krank ist (z. B. bei Erkältung)? Ist die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines negativen Covid-19-Tests notwendig?
Antworten dazu finden sie in dem folgenden Dokument zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.
Die bayernweit aktuell verschärften Maßnahmen haben ab dem morgigen Mittwoch leider auch Auswirkungen auf unsere Schule: Der praktische Sportunterricht kann in allen Jahrgangsstufen nicht mehr durchgeführt werden. Das bayerische Staatsministerium hat diesbezüglich einen Elternbrief herausgegeben, den sie im Downloadbereich herunterladen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie nicht eher über diesen Sachverhalt informieren konnten, da auch wir diesbezüglich gerade erst verbindliche Ausführungsbestimmungen erhalten haben.
Die Weihnachtsferien werden nach aktuellem Stand bayernweit vorverlegt. Der erste Ferientag ist somit Samstag, der 19.12.2020. Genauere Informationen entnehmen sie bitte unserer Website, sobald sie uns von offizieller Seite bekannt gegeben wurden. Bitte beachten Sie dazu den Elternbrief!
Wann und unter welchen Voraussetzungen darf mein Kind wieder in die Schule, wenn es krank ist?
Bitte beachten Sie unseren Elternbrief dazu!
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erding zur Aufhebung der Maskenpflicht für Grundschüler war nur bis zum 30.10.2020 gültig und wird - laut Auskunft des Landratsamtes - nicht mehr fortgesetzt. Somit besteht ab sofort neben der Maskenpflicht auf sämtlichen Begegnungsflächen der Schule (Gänge, Toiletten, Pausenorte, u.s.w.) eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen auch während des Unterrichts am Sitzplatz, also auch für unsere Grundschule. Ausnahmen zum Beispiel zur Essensaufnahme sind weiterhin möglich. Diese Regelung bezieht sich auf das aktuelle kultusministerielle Schreiben von Prof. Dr. Michael Piazolo vom 06.11.2020 in Bezug auf die ebenso aktuelle Fassung des Rahmenhygieneplans.
Bitte beachten Sie unseren Elternbrief dazu!
Am 04.11.2020 verkündete der Kultusminister Michael Piazolo auf einer Pressekonferenz, dass der bisherige 3-Stufen-Plan der Staatsregierung für Schulen praktisch außer Kraft gesetzt wird. Somit ist der Inzidenzwert einer Region nicht mehr für die Einstufung einer Schule bezüglich der zu treffenden Maßnahmen ausschlaggebend. Stattdessen sollen die Gesundheitsämter vor Ort nach einer einheitlichen, aber an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Linie entscheiden, wie an den einzelnen Schulen zu verfahren ist. Ob und wenn ja, was sich dadurch ab Montag für unsere Schule und ihre Kinder ändert, steht derzeit noch nicht fest. Wir informieren sie sofort auf unserer Website, sollte es dazu Neuigkeiten geben.
Bitte beachten sie unseren heutigen Elternbrief zur Coronasituation!
Die Maskenpflicht ist ab sofort in der Grundschule wieder aufgehoben. Das hat am Sonntag, 25.10.2020, die Corona-Koordinierungsgruppe im Landratsamt Erding entschieden.
Falls angesichts der steigenden Fallzahlen in der nächsten Woche (ab 28.10.) in Erding die Stufe Rot erreicht wird, ist damit zu rechnen, dass eine Ausweitung der Maskenpflicht im Unterricht auch auf Grundschulen die Folge wäre.
Die Maskenpflicht besteht auch im Bereich des Sportunterrichts sowie im Bereich schulischer Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung falls kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
Weil viele Eltern in Bayern durch die Schulschließungen im Zusammenhang mit Corona ihren Jahresurlaub bereits eingebracht haben, hat aus diesem Grund das Kultusministerium ein Sonderförderprogramm für zusätzliche Ferienangebote in den Herbstferien aufgelegt. Der Bayerische Jugendring hält im Internet ein Ferienportal bereit, auf dem Sie die Ferienangebote in Ihrer Region finden können.
Weitere Informationen dazu entnehmen sie bitte dem Elternbrief.
Wie aktuell nach dem Schulgipfel aus der Pressekonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder hervorgeht, wird die allgemeine Maskenpflicht in den ersten beiden Schulwochen auch im Unterricht gelten. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Mittelschule ab Jahrgangsstufe 5, jedoch nicht auf die Grundschule.
Es werden alle Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Schultag in die Schule kommen. Ein Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling wird vorerst nicht stattfinden.
Aus dem Maskengebot wird im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht. Es wird für den Beginn des Schuljahres 2020/2021 bayernweit eine Maskenpflicht an sämtlichen Schulen eingeführt. Sie wird auch in den Grundschulen bis zum Platz im Klassenzimmer gelten. Bisher gab es nur ein entsprechendes Gebot. Im Unterricht selbst darf die Maske allerdings abgenommen werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen ist regional jedoch auch eine Maskenpflicht im Unterricht möglich.
Rupprechtstr. 2
85435 Erding
E-Mail: gs.klettham@freenet.de
Telefon: 08122 - 999824-0
Fax: 08122 - 999824199
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