Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich im Art. 65 BayEUG geregelt. Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern und der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Der Elternbeirat ermöglicht über Schulfeste, Elternspenden oder anderen Aktionen, Anschaffungen oder Zuschüsse, die die Schule sonst nicht tätigen könnte.
WEITERE AUFGABEN SIND:
die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräfte zu vertiefen
Wünsche, Anregungen oder Vorschläge der Eltern zu beraten
über die Verwendung von Lehrmitteln zu beraten
bei Verfahren, die zu Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden